02/2020 - Man gibt lieber aus "warmen Händen", statt nach dem Tod zu vererben. Und so setzte der Eigentümer der Cordinger Mühle, der 59-jährige Müller Johann Georg Heino, mit seinem ältesten Sohn Heinrich Wilhelm Heino im Jahr 1860 einen "Uebergabe-Contract" auf. In diesem Vertrag vermachte er seinem Sohn die Mühle, nicht aber ohne für sein eigenes Altenteil vorzusorgen und Pflichtteile für die Geschwister seines Sohnes festzulegen. Torsten Kleiber vom FORUM erklärte bei der letzten Führung durch die Mühle die Inhalte des Schriftstücks, das einige überraschende Passagen beinhaltet.
So sicherte Heino sen. sich selbst lebenslang freie "Kost und Logie" im Müllerhaus, wobei auch im Detail definiert wurde, woraus z.B. sein Bett bestehen musste. Auch das Deputat des "alten Herrn" wurde geregelt mit einem jährlichen Anteil an der Weizen-, Obst und Gemüseernte. Zusätzlich legte der Vertrag fest, dass ihm jeden Sonntag ein Pferdegespann zur Verfügung stehen musste, mit dem er zur Kirche fahren konnte.